Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinn

Für Sie als bilanzierungspflichtiges Unternehmen erstellen wir neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss auch Ihre Steuerbilanz (E-Bilanz) zur Vorlage beim Finanzamt. Hierbei setzen wir bestehende steuerliche Wahlrechte nach Rücksprache in Ihrem Interesse an. Langfristig steht die Optimierung ihrer Steuerbelastung im Vordergrund.

Für Selbständige und Freiberufler (z. B. Ärzte. Architekten, Ingenieure, etc.) sowie andere nicht buchführungspflichtige Unternehmer fertigen wir mit gleicher Zielsetzung die Einnahmen-Überschussrechnung (sog. 43-Rechnung).

Als Grundlage für die Steuerbilanz bzw. Einnahmeüberschussrechnung verwenden wir neben der in unserer Kanzlei geführten Buchhaltung auch die von Ihnen geführte Finanzbuchhaltung (sog. Fremdbuchhaltungen).

Im Rahmen einer Abschlussbesprechung führen wir mit Ihnen gemeinsam eine (betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche) Analyse der Jahresergebnisse als Basis der Weichenstellung für Ihre Zukunft durch. Für uns sind diese Gespäche von besonderer Wichtigkeit im Rahmen unseres gesamtheitlichen langfristigen Beratungsansatzes.