Steuerliche Absetzbarkeit des Studiums

Es gibt wenige Gesetze, die einem so ständigem Wandel unterliegen wie das deutsche Steuerrecht. Besonders im Bereich der Abzugsfähigkeit des Studiums wird dies deutlich, da Gesetzgeber, Finanzverwaltung und Rechtsprechung endlose gegensätzliche Beurteilungen veröffentlichen.

Die Fülle der Ausnahmen und Rückausnahmen machen es dem steuerlichen Laien nicht mehr transparent, welche Rechtsfolgen sein Tun und Handeln bewirken.

Durch dauerhafte Fort- und Weiterbildung garantieren wir Ihnen eine hochwertige Beratung auf aktuellem Rechtsstand.

Dass das Steuerrecht auch vor Eintritt in das aktive Erwerbsleben - also ehe man überhaupt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert wird - bereits Anwendung findet, zeigt sich deutlich im Bereich des Studenten.

Denn gerade hier können Sie durch frühzeitige und geschickte Gestaltung während des Studiums steuerliche Verluste ansammeln, die später nach dem Studium mit den Einnahmen verrechnet werden können. Somit kann man sich durch die damit resultierende Steuererstattung ein Teil der Studiumskosten wieder vom Staat legal zurückholen.

Wir helfen Ihnen Ihre Kosten für das Studium steuerlich geltend zu machen, damit Sie bei Eintritt in das Erwerbsleben diesen positiven Steuereffekt erhalten.