Jahresabschlusskompetenz

Der handelsrechtliche Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - hat nicht zuletzt durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz weiter an Komplexität gewonnen.

Die Erfüllung der handelsrechtlichen Anforderungen an die Rechnungslegung setzt tiefgreifende Fachkenntnisse des Bilanzrechtes voraus.

Hierbei stehen wir gerne als Partner bereit. Wir erstellen Jahresabschlüsse aller Rechtsformen (Personen- und Kapitalgesellschaften) und aller Unternehmensgrößen.

Auf Wunsch erstellen wir auch Ihren Lagebericht nach den handelsrechtlichen Erfordernissen.

Unsere Leistungen im Detail

  • Jahresabschlusserstellung ohne Beurteilungen
  • Jahresabschlusserstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen
  • Jahresabschlusserstellung mit umfassenden Beurteilungen